Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
 


der HIMED GmbH Münster 01/2003
1. Geltung

Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich Ab­weichendes vereinbart ist.

2. Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder entsprechende Lieferung verbindlich.

3. Lieferung

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als Vertragserfüllung. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer ange­messenen Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käu­fer erst nach Ende der Nachfrist zu. Es besteht nur bezüglich der nicht gelieferten Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche des Käu­fers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Unvorher­gesehene Ereignisse. (gleich viel ob bei uns oder beim Zulieferer eingetreten) wie Betriebsstörungen, Roh­stoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeits­kämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Haftung wegen Vertragsverletzung

Bei der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß voraussehbaren Schaden, gegebenenfalls auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.

5. Rücktritt

Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Käufer bis zum Ablauf der Bezugsfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhält­nissen des Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, unsere Lie­ferung zurückzuhalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzten. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

6. Preise

Unsere Preise gelten ab Versandstätte einschließlich Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir behalten uns vor, die durch Beachtung besonderer Versandvorschriften des Käufers entstehenden Mehrko­sten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Erhöhungen oder Neubegründungen der auf Erzeugung, Vertrieb, Transport ect. der Waren liegenden Kosten einschließlich öffentlicher Lasten berechtigen uns bei Ab­schlüssen (Sukzessivlieferungsverträgen) zur Erhöhung unserer Preise. Gleiches gilt für Lieferungen, die erst nach 4 Monaten gerechnet vom Vertragsabschluß durchgeführt werden sollen. Für die Berechnung sind die in unserer Versandstätte festgestellten Gewichte, Maße oder Stückzahlen maßgebend.

7. Zahlung

Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung end­gültig verfügen können. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeglichen Abzug zahlbar. Es gilt das Datum des Zahlungseinganges. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

8. Versand und Gefahrtragung

Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem besten Ermessen. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Kunden dabei angemessen zu berücksichtigen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluß einer Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen.

9. Rücksendungen

Die Rückgabe gekaufter Ware ist nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen Zustimmung möglich. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden wir unfrei zurückschicken. Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders.

10. Gewährleistung bei Mängelrügen

Die Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Unsere Verarbeitungsvor­schläge sind - auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter - unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der Prüfung der durch uns gelieferten Waren auf ihre Eignung und Zwecke. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig - erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung - untersucht und uns die vermeint­lichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat. Unterläßt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel der Ware bei Gefahrübergang leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der
Zahlungsverpflichtung des Käufers, kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung nicht möglich sein, miß­lingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

11.Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftbetriebes zu verarbeiten sowie zu veräußern. Außergewöhnliche Verfü­gungen, wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen ect., sind jedoch unzulässig. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbringung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit ande­ren, uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das
Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht Einigkeit, daß der Käufer uns im Verhältnis des Faktura­wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und die neue Sache unentgeltlich für uns verwahrt.

Mit der Annahme unserer Ware tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen die ihm aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren gegen seine Abneh­mer erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, bei in unserem Miteigentum stehenden Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes (Fakturawertes) unserer Ware.

Dem Käufer ist die Einziehung der uns abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie er seinen Ver­pflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mit­zuteilen. Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und uns abge­tretenen Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns abgetrete­nen Forderungen unsere Forderung an den Käufer um insgesamt mehr als 20 von Hundert, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist je­doch, daß der Käufer uns den Stand (Höhe, Fälligkeit ect.) der uns abgetretenen Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung nachweist.


12.Vertragsverletzungen

Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche wei­tere Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

13.Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstätte, Erfüllungsort für die Zahlung ist Münster. Ausschließ­licher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Münster oder der Wohnsitz des Käufers. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, das einheitliche Kaufgesetz findet keine Anwendung.

14.Datenschutzklausel

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundes­datenschutz-Gesetzes zu verarbeiten.